Familienhilfe

Familien stärken

 

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ...

... ist eine Form der Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder– und Jugendhilfegesetz (§31 KJHG). SPFH soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

 

Wer kann die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) in Anspruch nehmen? Die SPFH richtet sich an alle Familien, die eine intensive Begleitung und Beratung bei Erziehungsproblemen, Verhaltensauffälligkeiten, Schulschwierigkeiten, etc. wünschen und benötigen.

 

Sie richtet sich an alle Familienmitglieder, d.h. gleichermaßen an Kinder und Erwachsene.

 

Die Kostenübernahme für die Hilfe zur Erziehung ist beim Jugendamt zu beantragen.



 

Anbieter: ARV Oberpfalz