Die ARV-Organisationen ...
... besitzen regionale Zuständigkeit gemäß politischer Grenzen.
In den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg ist der ARV regional auf Regierungsbezirksebene organisiert. Die Bezirksverbände sind selbstständige juristische Personen, die ihr Zuständigkeitsgebiet in Kreisverbände auf Landkreisebene untergliedern. In Hessen und Niedersachsen bestehen abweichende Strukturen. In den übrigen Bundesländern gibt es zur Zeit keine ARV-Stützpunkte.
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