ARV-Beitragsordnung (ARV-BO)
Jahresmitgliedsbeiträge im
Bundesverband der
Allgemeinen Rettungsverbände Deutschlands e. V.
(Mindestbeitragssätze der Mitglieder)
Ordentliche Mitgliedschaft (juristischer Personen):
a) Grundbeitrag........................................................ 250,00 €
b) Beitrag pro zusätzlicher Stimme im Gesamtpräsidium 75,00 €
c) Die Beiträge können bei Neumitgliedern (Starthilfe) auf Antrag gestundet werden
Ordentliche Mitgliedschaft (natürlicher Personen):
a) Einzelmitglieder...................................................... 30,00 €
b) Weitere Familienmitglieder in Wohngemeinschaften .. 15,00 €
c) Härtefälle (Ermäßigung auf Antrag).......................... 10,00 €
Jugendmitgliedschaft (natürlicher Personen):
(vollendetes 10. bis vollendetes 18. Lebensjahr) ............. 7,50 €
Fördernde Mitgliedschaft (Mindestförderbeitrag):
a) natürliche Personen................................................ 25,00 €
b) juristische Personen ............................................... 50,00 €
Ehrenmitgliedschaft
sofern nicht gleichzeitig Mitglied gem. Ziff. 2 - 4 kein Beitrag
Weitere Gebühren (z.B. Aufnahmegebühr) werden nicht erhoben.
Fälligkeit ist stets jährlich im Voraus. Verpflichtet sich ein Mitglied zu einem höheren als dem Mindestbeitragssatz, so gilt dieser Beitrag für die Dauer der Mitgliedschaft als verbindlich. Das Mitglied kann jedoch den erhöhten Beitragssatz mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen (Teilkündigung).
Beitragsrichtlinie für Mitgliedsorganisationen
Gemäß § 3 Abs. 4.3. der Satzung des ARV Bundesverbandes wird Mitgliedsorganisationen eine Beitragsgestaltung gemäß vorstehender Jahresmindestmitgliedsbeitragssätzen sowie der jährliche Einzug im Lastschriftverfahren empfohlen.
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