Das Leitbild des ARV

Grundsätze und Selbstverständnis

 

Lücken schließen

Der ARV versucht, erkannte Lücken im sozialen Netz im Rahmen seiner Möglichkeiten wirkungsvoll zu schließen.

 

Flexibilität

Der ARV reagiert unbürokratisch und flexibel auf Hilfeersuchen und neue soziale Herausforderungen.

 

Nächstenliebe

Die Dienste des ARV werden im Geiste der Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit erbracht.

 

Gleichbehandlung

Der ARV macht bei der Erbringung seiner sozialen Dienste keine Unterschiede nach Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, sozialer Stellung und politischer Zugehörigkeit.

 

Neutralität

Der ARV ist politisch und konfessionell ungebunden

 

Unabhängigkeit

Der ARV bringt sich nicht in existenzielle Abhängigkeit von natürlichen oder juristischen Personen.

 

Ehrenamtlichkeit

Die Tätigkeit als Mitglied des Vorstandes oder Leiter(in) einer ARV-Gliederung ist grundsätzlich ehrenamtlich.

Außerdem benötigt der ARV einen angemessenen Anteil an Ehrenamtlichkeit, um seine Dienste kostengünstig und damit sozialverträglich anbieten zu können.

 

Freiwilligkeit

Die aktive Mitarbeit ehrenamtlicher Helfer(innen) im ARV ist freiwillig. Verlässlichkeit im Falle freiwilliger Übernahme von Diensten ist Ehrenpflicht.

 

Gemeinnützigkeit

Der ARV ist eine gemeinnützige Hilfsorganisation der freien Wohlfahrtspflege und der Notfallhilfe.